Kinderschutzkonzept
Sportverein AcTIV 2000 e.V.
Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Sport bieten. Im Folgenden definiert der AcTIV 2000 e.V. seine Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Unser Kinderschutzkonzept liegt allen handelnden Personen vor und ist jederzeit einsehbar.
Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse
Vor Aufnahme der Tätigkeit wird von allen Personen, welche mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als ein Jahr sein.
Der AcTIV 2000 e.V. beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat aus der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gem. §72 a SGB VIII verurteilt worden sind.
Benennung Kinderschutzbeauftragter*e im AcTIV 2000 e.V.
Der AcTIV 2000 e.V. hat als interne Kinderschutzbeauftragte Frau Saskia Richter benannt, die per e-Mail unter saskiarichter74@web.de erreicht werden kann.
Frau Saskia Richter ist staatlich anerkannte Erzieherin und Angestellte der Polizeidirektion West in Brandenburg an der Havel.
Schulung der Kinderschutzbeauftragten
Unsere Kinderschutzbeauftragte sowie darüber hinaus alle Mitglieder des erweiterten Vorstandes des Vereins haben am Seminar „Kinderschutz im Verein“ teilgenommen. Die Teilnahmebescheinigungen sind dokumentiert.
Ehrenkodex
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten oder dergleichen betreuen, müssen im Zuge der Tätigkeit im AcTIV 2000 e.V. einen Ehrenkodex unterschreiben. Dieser wird dokumentiert.
Risikoanalyse
Um potentielle Risiken für Kinder und Jugendliche im Verein herauszufinden wird in regelmäßigen (mindestens 1 x jährlich) Abständen eine Risikoanalyse erstellt. Die Risikoanalyse soll fester Bestandteil des Vereinslebens werden, um stetig ein Bewusstsein für den Kinderschutz zu schaffen.
Interventionsleitfaden
Sobald Kindeswohlgefährdung vorliegt, wirkt unser erstellter Interventionsplan.
Verhaltensregeln
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten oder dergleichen betreuen, müssen im Zuge der Tätigkeit im AcTIV 2000 e.V. die in Anlage 2 erarbeiteten Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt kennen und unterschreiben. Dies wird dokumentiert.
Implementierung in die Vereinssatzung
In der Vereinssatzung wird das Kinderschutzkonzept des Vereins implementiert.
Regelmäßige Schulungen
Allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten oder dergleichen betreuen bieten wir als Verein regelmäßige Schulungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen an.
Ehrenkodex
Vorname: ____________________ Name: ____________________
Ich verspreche:
- Ich gebe dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.
- Ich werde die Eigenart jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und helfen, seine Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und Kind- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden.
- Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fairplay handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodex.
Damsdorf / Datum: _____________________
Unterschrift des Mitarbeiters: _____________________
Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt
Vorname: ____________________ Name: ____________________
- Ich frage bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Erlaubnis, sofern Hilfestellung, technisches Training und spielerische Gruppenspiele Körperkontakt erfordern, der über den vom Regelwerk des jeweiligen Spiels vorgegeben Kontakt hinausgeht. Ich vermeide Körperkontakt im Intimbereich.
- In der direkten Kommunikation führe ich sechs-Augen-Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Hinzuziehung Dritter, z.B. Elternteil, Betreuende).
- Ich pflege einen respektvollen Umgang zu allen Athlet:innen. Ich übe meine Macht als Trainer:in nicht aus, kommuniziere und begründe leistungsbezogene Entscheidungen.
- Ich nutze digitale Kommunikationsmittel zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nur zu reinen Informationszwecken zum Trainings- und Vereinsbetrieb und vermeide Freizeitkommunikation und Bewertungen über digitale Kommunikationsmittel.
- Ich achte darauf, dass sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nicht zusammen mit Erwachsenen in einer Umkleide befinden und koordiniere die Übergangszeiten zwischen den Trainings entsprechend.
- Ich betrete Umkleiden nur im Notfall oder zur Wahrnehmung meiner Aufsichtspflicht.
- Ich vermeide das Betreten andersgeschlechtlicher Personen.
- Ich achte bei Ausfahrten mit Übernachtung darauf, dass die Zimmeraufteilung geschlechtsgetrennt erfolgt.
- Ich bemühe mich für Ausfahrten, mindestens zwei Trainer:innen unterschiedlichen Geschlechts einzuplanen.
- Ich gebe keine personenbezogenen Daten ungefragt an Dritte weiter und prüfe, ob der verwendete Kommunikationsdienst eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt.
- Ich fotografiere und filme Kinder nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigen und niemals in peinlichen, bloßstellenden, intimen oder weiteren erniedrigenden Situationen. Die Zustimmung bezieht sich nur auf Medien des SV 2000. Die Aufnahmen dürfen nicht privat verwendet und veröffentlicht werden.
- Ich verpflichte mich, regelmäßig an Fortbildungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt teilzunehmen, wenn ich mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenarbeite.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieser Verhaltensregeln.
Damsdorf / Datum: _____________________
Unterschrift des Mitarbeiters: _____________________
Interventionsleitfaden
Verdachtsfall tritt auf (Beobachtung)
à Sofortmaßnahmen ergreifen
- Einschreiten in die Situation
- Gespräch suchen
- ggf. vorübergehender Vereinsausschluss
Verdachtsfall tritt auf (Kind kommt auf vertraute Person zu)
à Zuhören, Zeit nehmen, Problem ernst nehmen, Glauben schenken
Beobachtende und / oder informierte Person meldet Information diskret an interne Kinderschutzbeauftragte Frau Saskia Richter (Tel. 0173 – 716 3811 oder E-Mail an saskiarichter74@web.de)
anschließend
Dokumentation durch die Kinderschutzbeauftragte
Die Kinderschutzbeauftragte lässt eine Gefährdungseinschätzung durch eine erfahrene Fachkraft des Jugendamtes Brandenburg erstellen und meldet den Vorfall an den Vorstand des Vereins und die erziehungsberechtigte(n) Personen / Person(en).
Er erfolgt ebenso eine Dokumentation durch die erfahrene Fachkraft bzw. eine Gefährdungseinschätzung.
Keine Gefährdung à Ende à Dokumentation + Abschlussgespräch und Rehabilitation
Gefährdung à Planen weiterer Handlungsschritte (Sanktionen) durch Vertrauensperson, Fachkraft und Vorstand à Dokumentation + Aufarbeitung
Inhalte der Dokumentation: Datum, Uhrzeit und Ort, Gesprächsteilnehmer, Gesprächsinhalte, persönliche Einschätzung, ggf. weitere Schritte (in Absprache mit dem Kind/Jugendlichen/jungen Erwachsenen)
Grundsätzlich gilt im Kinderschutz:
Im Zweifel geht Kinderschutz vor Täterschutz!
